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Beschwerde an den Hausverwalter (Miteigentum)
Brief des Miteigentümers an den Hausverwalter mit der Forderung, eine Versammlung einzuberufen, die Konten vorzulegen oder einen Beschluss anzufechten. Bezieht sich auf Artikel 3.86 des belgischen Zivilgesetzbuchs (neues Sachenrecht, 2020).
Gut zu wissen: Der Friedensrichter ist für Streitfälle des Miteigentums zuständig (Art. 591, 14° des Gerichtsgesetzbuchs). Einem Verfahren geht in der Regel ein Schlichtungsversuch voraus. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung des Einschreibens auf — obligatorischer Nachweis, um den Richter anzurufen.
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[lieu], 2026-05-27
Absender:
[expediteur_nom]
Miteigentümer — [lot]
[expediteur_adresse]
Empfänger:
[destinataire_nom]
Hausverwalter der Miteigentumsgemeinschaft
[destinataire_adresse]
BETREFF: Beschwerde Miteigentum — [immeuble]
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Miteigentümer der Einheit [lot] im Gebäude:
[immeuble]
richte ich folgende Beschwerde an Sie:
[demande]
Ich erinnere Sie daran, dass gemäß Artikel 3.86 ff. des belgischen Zivilgesetzbuchs (Sachenrecht, in Kraft seit dem 1. September 2021):
- der Hausverwalter verpflichtet ist, die jährliche Hauptversammlung in den letzten 15 Tagen des dafür im Miteigentumsregelement vorgesehenen Monats einzuberufen;
- jeder Miteigentümer ein ständiges Einsichtsrecht in die Dokumente und Unterlagen zur Verwaltung des Gebäudes hat;
- eine außerordentliche Hauptversammlung auf Antrag eines oder mehrerer Miteigentümer einzuberufen ist, die mindestens 1/5 der Anteile vertreten.
Ich bitte um eine schriftliche und begründete Antwort innerhalb von 30 Kalendertagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den Friedensrichter anzurufen, um auf gerichtlichem Wege die angeforderten Dokumente oder die Einberufung der Versammlung sowie eine Kostenentscheidung zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen,
[expediteur_nom]
(Unterschrift)
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