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Steuerbeschwerde (Verwaltungsbeschwerde FÖD Finanzen)
Verwaltungsbeschwerde gegen einen Steuerbescheid (PSt, BNI, KSt). Artikel 366 EStGB 92 — gesetzliche Frist von 6 Monaten ab Versand des Steuerbescheids.
Gut zu wissen: Zwingende Frist: 6 Monate ab Versand des Steuerbescheids (angedrucktes Versanddatum, nicht Empfangsdatum). Versand per Einschreiben OBLIGATORISCH. Bei selbständigen oder komplexen Einkünften, lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen — der Tax-Shelter-Dienst der Anwaltskammer kann Sie kostenlos beraten.
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