Berufsstatus
Angestellter, Selbstständiger oder Gesellschaft: welchen Status wählen?
Die Wahl des Status hängt von Ihrer Situation ab: Einkommensniveau, Stabilität, Unternehmensprojekt, gewünschter sozialer Schutz. Hier ein klarer Vergleich der drei Hauptoptionen.
Angestellter (unbefristet)
Maximale Stabilität
✓ Empfohlen wenn:
- Sie beginnen Ihre Karriere in BE (kombinierte Erlaubnis erforderte oft diesen Status)
- Sie wollen ein stabiles und vorhersehbares Einkommen
- Familie (Arbeitslosengeld-Garantie, Krankengeld, Rente)
- Sie wollen keine Bürokratie verwalten
Selbstständiger NP
Freiheit + Einfachheit
✓ Empfohlen wenn:
- Freelance-/Consulting-Tätigkeit mit einigen Kunden
- Einkommen < 100 k €/Jahr (darüber ist Gesellschaft effizienter)
- Sie wollen die Bürokratie minimieren
- Akzeptabel, Ihr Privatvermögen zu riskieren
Gesellschaft (BV/NV)
Steueroptimierung
✓ Empfohlen wenn:
- Einkommen > 100 k €/Jahr (Steuerersparnis wird bedeutend)
- Sie wollen Kapital in der Gesellschaft akkumulieren
- Bedeutende Investitionen (Immobilien, Ausrüstung, F&E)
- Mehrere Partner / wiederkehrende Kunden
Detaillierter Vergleich
| Kriterium | Angestellter | Selbstständiger NP | Gesellschaft |
|---|---|---|---|
| Sozialabgaben | 13,07 % Angestellter + ~ 27 % Arbeitgeber (versteckt) | ~ 20,5 % des Nettoeinkommens (max ~ 23 800 €/Jahr) | Wie NP auf Geschäftsführer-Vergütung |
| Besteuerung | Progressive ESt 25-50 % + Gemeinde ~ 7 % | Progressive ESt wie Angestellter, auf Nettoeinkommen | KSt 25 % (ermäßigter Satz 20 % auf erste 100 k €) + ESt auf Dividenden + Vergütung |
| Gesetzliche Rente | Berechnet auf Brutto + Karrierejahre | Gedeckelt — ungünstiger als Angestellter | Wie NP + Möglichkeit von PLCI / IPT zusätzlich |
| Krankheit / Arbeitsunfähigkeit | Krankenkasse + Arbeitgeberversicherung (1. Monat gedeckt) | Nur Krankenkasse — keine Leistung im 1. Monat | Wie NP |
| Arbeitslosigkeit | Leistung nach Beiträgen (ONEM) | Keine Arbeitslosigkeit — nur ausnahmsweise « Überbrückungsrecht » | Wie NP |
| Bezahlter Urlaub | Min. 20 Tage + Urlaubsgeld (≈ 1 Monat Gehalt) | Sie entscheiden wann — ohne Vergütung | Wie NP |
| Abzugsfähige Kosten | Pauschale oder tatsächliche Kosten (begrenzt) | Tatsächliche Berufskosten — weitgehend abzugsfähig | Noch weiter — Auto, Restaurants, Fortbildungen, … |
| Strukturkosten | 0 € | ~ 100-200 €/Jahr (Kasse + vereinfachter Buchhalter) | Gründung ~ 1 500 € + Buchhalter ~ 2 000-4 000 €/Jahr + Mindestkapital 1 € (BV/SRL) |
| Startkapital | Keines | Keines | BV/SRL: 1 € symbolisch, aber Finanzplan verpflichtend; NV/SA: 61 500 € |
| Haftung | Keine (Arbeitgeberhaftung) | Privatvermögen für Berufsschulden eingesetzt | Beschränkt auf Gesellschaftskapital (außer schwerwiegendem Geschäftsführungsfehler) |
Besonderheit Nicht-EU-Bürger
- Angestellter: Ihr Arbeitgeber beantragt eine kombinierte Erlaubnis für Sie. Der einfachste Weg, wenn ein Unternehmen Sie einstellt.
- Selbstständiger: Sie müssen zuerst eine Berufskarte bei der Region erhalten (BXL, WAL oder FLA). 3-6 Monate Frist, solides Dossier erforderlich (Geschäftsplan, Mehrwert für BE).
- Gesellschaft: gleiche Einschränkung wie NP-Selbstständiger — der Nicht-EU-Geschäftsführer benötigt eine Berufskarte. Die Gesellschaft selbst kann frei gegründet werden.
Vertiefen je nach Status
Scheinselbstständigkeit — Vorsicht
Belgien sanktioniert die « Scheinselbstständigkeit » hart: ein angeblicher Freelancer, der tatsächlich wie ein Angestellter arbeitet (festgelegte Stunden, strikte Anweisungen, gestellte Ausrüstung, ein einziger Kunde). Bei Umqualifizierung durch die ONSS zahlt der Arbeitgeber nachzuzahlende Beiträge + Geldstrafen, und der Arbeitnehmer kann rückwirkend seinen Status verlieren. Bei Zweifel sprechen Sie mit einem auf Selbstständige spezialisierten Buchhalter.