Impat-Steuerregelung in Belgien 2026
Seit dem 1. Januar 2022 wendet Belgien eine neue Steuerregelung für aus dem Ausland rekrutierte Führungskräfte und Forscher an. Sie ersetzt die alte Expat-Regelung von 1983 und reduziert die Steuer auf belgische Einkommen für 5 bis 8 Jahre erheblich.
Vergleich klassisch vs impat
Geben Sie Ihr Gehalt ein und schätzen Sie den jährlichen Nettogewinn — basierend auf ESt-Tarif 2026 (Einkünfte 2025), vereinfacht.
Brut total annuel hors avantages en nature.
Exonérés sans plafond dans le régime impatrié.
École internationale, par enfant — exonérés sans plafond.
- Charges exonérées (30 % plafonné 90k)
- 36 000 €
- Imposable régime classique
- 104 316 €
- Imposable régime impatrié
- 73 021 €
- Impôt classique
- 45 973 €
- Impôt impatrié
- 30 326 €
Anspruchsbedingungen
Alle Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.
- Im Ausland rekrutiert oder von einer internationalen Gruppe nach Belgien entsandt.
- Kein Wohnsitz in Belgien noch weniger als 150 km von der belgischen Grenze in den 60 Monaten vor Beginn der Regelung.
- Bruttojahresgehalt ≥ 75.000 € für Führungskräfte (keine Schwelle für wissenschaftliche Forscher).
- Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft — der Arbeitgeber stellt das Dossier beim FÖD Finanzen mit Zustimmung des Arbeitnehmers ein.
- Maximale Dauer 8 Jahre: 5 Jahre Basis + Verlängerung von 3 Jahren auf Antrag.
- Sie haben in den letzten 5 Jahren in Belgien gewohnt (sogar einige Monate).
- Sie wohnen in Frankreich/NL/LU/DE weniger als 150 km von der BE-Grenze.
- Sie wurden lokal eingestellt (keine Versetzung / internationale Rekrutierung).
- Sie verdienen weniger als die 75.000 € und sind kein anerkannter wissenschaftlicher Forscher.
- Sie profitieren bereits von einer kumulierbaren ausländischen Sonderregelung.
Konkrete Vorteile
30 % des Bruttogehalts kann als « Arbeitgeber-Eigenkosten » ausgezahlt werden und ist steuer- und sozialabgabenfrei (ONSS). Gedeckelt auf 90.000 €/Jahr.
- Vor Ankunft: Sprechen Sie mit Ihrem belgischen Arbeitgeber — er muss bereit sein, das Dossier zu verwalten.
- Innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft: Der Arbeitgeber stellt einen gemeinsamen Antrag beim Ausländerzentrum des FÖD Finanzen (Formular 276 T).
- Antwort: Bearbeitungszeit 2-4 Monate. Schriftliche Entscheidung mit Dauer und Modalitäten.
- Verlängerung (optional): 3-jährige Verlängerung 6 Monate vor Ablauf der ersten 5 Jahre zu beantragen.
Gut zu wissen
Diese Seite fasst die allgemeinen Regeln zusammen. Der Rechner ist indikativ — er berücksichtigt keine kommunalen Zuschläge (~7 % der Bundessteuer), Familienabzüge, Sachleistungen (Auto, Handy, Hospitalisierungsversicherung) noch Doppelbesteuerungsabkommen. Für eine präzise Simulation konsultieren Sie einen Steuerexperten — rechnen Sie 1.500-3.000 € für ein komplettes Jahresdossier.