Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie weder EU-, EWR- noch Schweizer Bürger sind, benötigen Sie eine Genehmigung, um in Belgien zu arbeiten. Die richtige Erlaubnis hängt von Ihrem Profil, Gehalt und Status (Angestellter vs Selbstständiger) ab.
- 1Durchschnittsgehalt → Kombinierte Erlaubnis (Single Permit): der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Region.
- 2Hohes Gehalt (≥ 53k €) → Europäische Blaue Karte: schneller, EU-Mobilität.
- 3Selbstständig → Berufskarte, vor Ankunft bei der Region zu beantragen.
- 4Konzerntransfer → ICT (intra-corporate transfer), belgische Tochter einer internationalen Gruppe.
Katalog der Erlaubnisse
Klicken Sie auf die Links, um die offiziellen regionalen Seiten zu öffnen (das genaue Verfahren variiert je nach Standort des Arbeitgebers).
Für wen: Jeder Nicht-EU-Angestellte, der von einem belgischen Arbeitgeber für eine Stelle über 90 Tage eingestellt wird.
Hauptbedingungen
- Der Arbeitgeber stellt den Antrag (nicht der Arbeitnehmer)
- Arbeitsmarkttest: nachweisen, dass kein EU-Kandidat verfügbar ist (außer Mangelberufe)
- Arbeitsvertrag konform mit belgischem Recht
- Anerkannter Abschluss und Fähigkeiten, die zur Stelle passen
Für wen: Hochqualifizierte Führungskräfte und Experten mit Universitätsabschluss (mindestens Bachelor) oder 5 Jahren gleichwertiger Erfahrung.
Hauptbedingungen
- Bruttojahresgehalt ≥ 1,5× belgischer Durchschnitt (~ 53.247 €/Jahr 2025)
- Mindestens Bachelor anerkannt in Belgien (Gleichwertigkeit bei ausländischem Abschluss)
- Vertrag ≥ 1 Jahr
- Keine Arbeitsmarktprüfungspflicht
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Für wen: Gründer, Schlüsselangestellte und Tech-Talente in von hub.brussels zertifizierten Startups/Scaleups.
Hauptbedingungen
- Unternehmen zertifiziert von hub.brussels
- Bruttogehalt ≥ ~ 50.000 €/Jahr (Führungskräfte) oder nachweisbar für Gründer
- Glaubwürdiger 3-Jahres-Entwicklungsplan
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Für wen: Freelancer, Berater, Nicht-EU-Unternehmer, die sich als Selbstständige in Belgien etablieren möchten.
Hauptbedingungen
- Glaubwürdiger Geschäftsplan (Einnahmen, Kundschaft, Mehrwert für BE)
- Abschlüsse oder Erfahrung, die Ausübungskompetenz nachweisen
- Eintragung in die ZUB (Banque-Carrefour) nach Erhalt
- Anschluss an eine Sozialversicherungskasse für Selbstständige
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Für wen: Leitende Führungskräfte, Experten oder diplomierte Praktikanten von Tochterunternehmen einer internationalen Gruppe (Nicht-EU-Einheit → BE-Tochter).
Hauptbedingungen
- Konzernverbindung zwischen Ursprungseinheit und belgischem Unternehmen
- Mindestens 12 Monate Anciennität in der Gruppe im Ausland
- Gehalt konform mit Sektorvereinbarungen in BE
- Status beibehalten im Ursprungsunternehmen
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Für wen: Nicht-EU-Arbeitnehmer, die für Saisonaktivitäten eingestellt werden (Pflücken, Weinlese, Tourismussaison).
Hauptbedingungen
- Tätigkeit von der Region als saisonal anerkannt
- Anständige Unterkunft vom Arbeitgeber bereitgestellt
- Befristeter Saisonvertrag
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Praktische Tipps
- Der Arbeitgeber stellt den Antrag (außer Berufskarte Selbstständiger). Sie können keine kombinierte Erlaubnis alleine beantragen.
- Mangelberufe: die Region BXL/WAL/FLA veröffentlicht eine Jahresliste. Für diese Berufe entfällt der Arbeitsmarkttest → kürzere Frist, einfacherer Antrag.
- Wechsel während Beschäftigung: wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist ein neuer Antrag nötig. Keine automatische Kontinuität.
- Familie folgt bei fast allen Erlaubnissen: Ehepartner und minderjährige Kinder erhalten einen angepassten Aufenthaltstitel. Der Ehepartner erhält automatisch das Recht zu arbeiten.
- Zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis: nach 5 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt können Sie Karte D (EU Daueraufenthalt) oder die belgische Einbürgerung beantragen (unter Bedingungen).