Arbeiten in Belgien

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie weder EU-, EWR- noch Schweizer Bürger sind, benötigen Sie eine Genehmigung, um in Belgien zu arbeiten. Die richtige Erlaubnis hängt von Ihrem Profil, Gehalt und Status (Angestellter vs Selbstständiger) ab.

Zusammenfassung: 4 Hauptzugangswege
  • 1Durchschnittsgehalt → Kombinierte Erlaubnis (Single Permit): der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Region.
  • 2Hohes Gehalt (≥ 53k €) → Europäische Blaue Karte: schneller, EU-Mobilität.
  • 3Selbstständig → Berufskarte, vor Ankunft bei der Region zu beantragen.
  • 4Konzerntransfer → ICT (intra-corporate transfer), belgische Tochter einer internationalen Gruppe.

Katalog der Erlaubnisse

Klicken Sie auf die Links, um die offiziellen regionalen Seiten zu öffnen (das genaue Verfahren variiert je nach Standort des Arbeitgebers).

Kombinierte Erlaubnis (Single Permit)
Einzelnes Dokument, das sowohl Arbeitserlaubnis als auch Aufenthalt in Belgien für Beschäftigungen über 90 Tage abdeckt. Ausgestellt von der Region, in der der Arbeitgeber niedergelassen ist.
Allgemeiner Angestellter

Für wen: Jeder Nicht-EU-Angestellte, der von einem belgischen Arbeitgeber für eine Stelle über 90 Tage eingestellt wird.

Frist
2 bis 4 Monate
Dauer
Vertragsdauer, max. 1 Jahr verlängerbar
Familie
Ja

Hauptbedingungen

  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag (nicht der Arbeitnehmer)
  • Arbeitsmarkttest: nachweisen, dass kein EU-Kandidat verfügbar ist (außer Mangelberufe)
  • Arbeitsvertrag konform mit belgischem Recht
  • Anerkannter Abschluss und Fähigkeiten, die zur Stelle passen
Europäische Blaue Karte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger. Schneller zu erhalten als die kombinierte Erlaubnis, mit EU-Mobilität nach 18 Monaten.
Hochqualifiziert

Für wen: Hochqualifizierte Führungskräfte und Experten mit Universitätsabschluss (mindestens Bachelor) oder 5 Jahren gleichwertiger Erfahrung.

Frist
2 bis 3 Monate
Dauer
1 bis 4 Jahre verlängerbar, Zugang zu EU-Daueraufenthalt
Min Gehalt
53 247 €/an
Familie
Ja

Hauptbedingungen

  • Bruttojahresgehalt ≥ 1,5× belgischer Durchschnitt (~ 53.247 €/Jahr 2025)
  • Mindestens Bachelor anerkannt in Belgien (Gleichwertigkeit bei ausländischem Abschluss)
  • Vertrag ≥ 1 Jahr
  • Keine Arbeitsmarktprüfungspflicht
Talent Passport (Brüssel)
Beschleunigter Weg für Startups, Scaleups und kreative Talente, die sich in der Region Brüssel niederlassen. Vereinfachtes Verfahren und kurze Fristen.
Startup / Scaleup

Für wen: Gründer, Schlüsselangestellte und Tech-Talente in von hub.brussels zertifizierten Startups/Scaleups.

Frist
2 bis 8 Wochen (beschleunigtes Verfahren)
Dauer
3 Jahre verlängerbar
Familie
Ja

Hauptbedingungen

  • Unternehmen zertifiziert von hub.brussels
  • Bruttogehalt ≥ ~ 50.000 €/Jahr (Führungskräfte) oder nachweisbar für Gründer
  • Glaubwürdiger 3-Jahres-Entwicklungsplan
Berufskarte (Selbstständige)
Um eine selbstständige Tätigkeit in Belgien als Nicht-EU-Bürger auszuüben. Ausgestellt von der Region.
Selbstständig

Für wen: Freelancer, Berater, Nicht-EU-Unternehmer, die sich als Selbstständige in Belgien etablieren möchten.

Frist
3 bis 6 Monate
Dauer
5 Jahre verlängerbar
Familie
Ja

Hauptbedingungen

  • Glaubwürdiger Geschäftsplan (Einnahmen, Kundschaft, Mehrwert für BE)
  • Abschlüsse oder Erfahrung, die Ausübungskompetenz nachweisen
  • Eintragung in die ZUB (Banque-Carrefour) nach Erhalt
  • Anschluss an eine Sozialversicherungskasse für Selbstständige
Intra-Corporate Transfer (ICT)
Für Führungskräfte und Experten multinationaler Unternehmen, die vorübergehend in eine belgische Tochter der Gruppe entsandt werden. EU-Richtlinie 2014/66.
Konzerntransfer

Für wen: Leitende Führungskräfte, Experten oder diplomierte Praktikanten von Tochterunternehmen einer internationalen Gruppe (Nicht-EU-Einheit → BE-Tochter).

Frist
2 bis 3 Monate
Dauer
Leitende Führungskräfte/Experten: max. 3 Jahre. Diplomierte Praktikanten: 1 Jahr.
Familie
Ja

Hauptbedingungen

  • Konzernverbindung zwischen Ursprungseinheit und belgischem Unternehmen
  • Mindestens 12 Monate Anciennität in der Gruppe im Ausland
  • Gehalt konform mit Sektorvereinbarungen in BE
  • Status beibehalten im Ursprungsunternehmen
Saisonarbeit
Für Saisonarbeit in Landwirtschaft, Gartenbau oder Gastgewerbe für eine Dauer von maximal 5 bis 6 Monaten.
Saison

Für wen: Nicht-EU-Arbeitnehmer, die für Saisonaktivitäten eingestellt werden (Pflücken, Weinlese, Tourismussaison).

Frist
1 bis 2 Monate
Dauer
5 bis 6 Monate je nach Region
Familie
Nein

Hauptbedingungen

  • Tätigkeit von der Region als saisonal anerkannt
  • Anständige Unterkunft vom Arbeitgeber bereitgestellt
  • Befristeter Saisonvertrag

Praktische Tipps

  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag (außer Berufskarte Selbstständiger). Sie können keine kombinierte Erlaubnis alleine beantragen.
  • Mangelberufe: die Region BXL/WAL/FLA veröffentlicht eine Jahresliste. Für diese Berufe entfällt der Arbeitsmarkttest → kürzere Frist, einfacherer Antrag.
  • Wechsel während Beschäftigung: wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist ein neuer Antrag nötig. Keine automatische Kontinuität.
  • Familie folgt bei fast allen Erlaubnissen: Ehepartner und minderjährige Kinder erhalten einen angepassten Aufenthaltstitel. Der Ehepartner erhält automatisch das Recht zu arbeiten.
  • Zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis: nach 5 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt können Sie Karte D (EU Daueraufenthalt) oder die belgische Einbürgerung beantragen (unter Bedingungen).
Arbeitserlaubnis in Belgien — vollständiger Leitfaden 2026 — BelgiGuide — BelgiGuide